Rauchmelder sindtotal angebracht!in Bayern Pflicht!Lebensretter!
Artikel 46 Absatz 4 BayBO
1) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
2) Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3) Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
4) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
In welchen Zimmern motieren Sie Rauchwarnmelder?
- Je ein Rauchwarnmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern.
- Je ein Rauchwarnmelder in Fluren innerhalb der Wohnung.
Bei Einfamilienhäusern kann das zum Beispiel der Bereich der Treppe sein.
Optimale zusätzliche Ausstattung:
- Ein Rauchwarnmelder in der Küche.
Rund 30% der Wohnungsbrände entstehen in der Küche. Achten Sie auf ein geeignetes Gerät, sonst können Kochdämpe Fehlarlarm auslösen. - Rauchwarnmelder in den anderen Wohnräumen, in Werkräumen, Hauswirtschaftsräumen und Räumen, in denen Brandentstehung denkbar ist

PDF-Datei zum Download
Quelle: Bayrisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr